Lassen auch Sie sich anstiften

Ein Engagement mit Weitblick

Stiftungen sind keine Momenterscheinungen, sie sind für die „Ewigkeit“ angelegt. Das von den Stiftern eingebrachte Vermögen wird, wie vom Gesetz vorgeschrieben, dauerhaft erhalten. Zu einer Erhöhung des Kapitals und damit der dauerhaften Förderung des Naturschutzes tragen Spenden, Zustiftungen und Erbschaften bei. Dabei gilt: Je höher das Kapital der Stiftung, desto mehr kann sie bewirken.

Schon mit einem Mindestbetrag von 500,- Euro können Sie zur Aufstockung des Stiftungsvermögens beitragen. Durch Ihre Spende oder Zustiftung können Sie nicht nur Gutes tun, sondern auch erhebliche Steuervorteile in Anspruch nehmen, beispielsweise durch die Möglichkeit, einen Betrag von bis zu 20.450,- Euro als Sonderausgabe abzusetzen. Darüber hinaus können – je nach Einkommen – weitere Spenden steuerlich geltend gemacht werden.

Zusätzlich steht Ihnen, wenn Sie das Stiftungskapital der Deutschen Otter Stiftung um mindestens 10.000,- Euro erhöhen, nach deren Satzung automatisch ein Sitz im Stiftungsbeirat zu, der das siebenköpfige Kuratorium bei seiner Arbeit berät,
d.h. Sie können sich aktiv in die Arbeit der Deutschen Otter Stiftung einbringen.

 
„Der Schutz unserer Mitwelt liegt mir seit Kindesbeinen am Herzen. Ich hoffe, dass sich auch nachfolgende Ge­ne­ra­tio­nen für diese wichtige Aufgabe engagieren. Die Grund­la­ge dafür müssen wir heute legen – z.B. durch so bei­spiel­hafte Einrichtungen wie das OTTER-ZENTRUM.

Daher ist es mir eine Herzensangelegenheit, dass diese Institution ihre Arbeit dauerhaft auf einer unabhängigen Basis fortführen kann. Über die Deutsche Otter Stiftung wird dazu ein wichtiger Beitrag geleistet.“

Peter Zodrow (Peine)